Zinssatz, effektiver (effective interest)

Allgemein die Einrechnung sämtlicher preisbestimmender Bestandteile (price-determining components), die aus dem regelmässigen Darlehn neben dem vereinbarten Zinssatz entstehen, wie Bearbeitungsgebühren (processing fees), Auszahlungskurs (payout ratio), Modalitäten der Tilgung (arrangements for the redemption: Tilgungssatz, Tilgungsbeginn, Tilgungshöhe und Tilgungs- sowie Verrechnungstermine) oder allfällige Versicherungskosten. – Im engeren Sinne oft diejenige Verzinsung, die sich nach Berücksichtigung des Kaufpreises bzw. Kurswertes errechnet. Wendet man für ein mit vier Prozent verzinsliches Wertpapier nur 80 GE auf, so ist die tatsächliche, effektive Verzinsung 4 GE auf 80 GE, mithin 5 GE auf 100 GE oder fünf Prozent. – Siehe Bankenzwölf, Referenz-Zinssatz, Stückzinsen, Zinsänderungsrisiko.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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