Zuschlag zum Gehalt (vor allem bei Beamten) für unterhaltsberechtigte Kinder. – Zahlungen des Staates an Familien bzw. Ledige und Geschiedene für Kinder; in der Regel unabhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten. Solche Transferzahlungen sind der von manchen empfohlenen Subventionierung bestimmter Güter (etwa Milch) vorzuziehen, weil sie unmittelbar die Zielgruppe erreichen (sonst laben auch Bezieher [CH: Bezüger] hoher Einkommen ihre Katzen verschwenderisch mit subventionierter Milch). – Andererseits wird die unmittelbare Zahlung des Kindergeldes in sozialschwachen Familien (socially disadvantaged families) oft zum zusätzlichen Konsum des im Haushalt lebenden männlichen Erziehungsberechtigten (Biergeld) zweckentfremdet. Daher fordern viele Sozialpolitiker, statt Geld dem bezüglichen Personenkreis ausschliesslich nicht-übertragbare, auf genau festgelegte Güter (Kinderkleidung, Gutschein für Bildungsangebote) ausgestellte Gutscheine auszuhändigen. – Siehe Biergeld, Elterngeld, Erziehungsgeld, Frauengeld, Geldhete, Kinder-Tagesbetreuung, Mofageld, Nachfragefinanzierung, Suffgeld, Vorschusskasse, Waisengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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