Kinderpfand (loan on children pledged)

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Der Schuldner – bietet als Pfand für ein Darlehn seine Kinder an bzw. – die Rechtsordnung gestattet es, dass der Zahlung fordernde Gläubiger (in der älteren Finanzsprache auch Liquidant genannt) die Kinder des säumigen Schuldners abholt und diese zwecks Abzahlung der Verbindlichkeiten des Vaters für sich arbeiten lässt. – In den alten Kulturen und dann auch im Römerreich war dieses Verfahren durchaus üblich und offenbar auch sehr wirkungsvoll; es wurde von Kaiser Theodosius 390 auf Drängen des Heiligen Ambrosius, Bischof von Mailand (340–397) abgemildert. – Siehe Arrestgeld, Einzug, Erster, trauriger, Existenzminimum, Faustpfand, Kredithai, Geldeintreibung, Kunde, fauler, Leibbürge, Leichenpfand, Übersatz, Verzug, Wucher, Wucher-Herausforderung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kinderpfand (loan on children pledged)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kinderpfand-loan-on-children-pledged/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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