Der Schuldner – bietet als Pfand für ein Darlehn seine Kinder an bzw. – die Rechtsordnung gestattet es, dass der Zahlung fordernde Gläubiger (in der älteren Finanzsprache auch Liquidant genannt) die Kinder des säumigen Schuldners abholt und diese zwecks Abzahlung der Verbindlichkeiten des Vaters für sich arbeiten lässt. – In den alten Kulturen und dann auch im Römerreich war dieses Verfahren durchaus üblich und offenbar auch sehr wirkungsvoll; es wurde von Kaiser Theodosius 390 auf Drängen des Heiligen Ambrosius, Bischof von Mailand (340–397) abgemildert. – Siehe Arrestgeld, Einzug, Erster, trauriger, Existenzminimum, Faustpfand, Kredithai, Geldeintreibung, Kunde, fauler, Leibbürge, Leichenpfand, Übersatz, Verzug, Wucher, Wucher-Herausforderung.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
Passende Formel
Annuitätentilgung
Konstante Annuität, Zinsanteil, Tilgungsanteil und Restschuld berechnen.
Formel vollständig öffnen