Kinogeld (cinema tax, movie tax)

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Eine Abgabe, die Gemeinden vom Lichtspielgewerbe einfordern, in der Regel als Prozentsatz von den verkauften Einlasskarten berechnet. Sie ist eine Unterart der Vergnügungssteuer und brachte 2009 den Gemeinden in Deutschland immerhin etwa 6 Mio EUR ein.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Kinogeld (cinema tax, movie tax)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/kinogeld-cinema-tax-movie-tax/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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