Heilsteingeld (healing stone fee)

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In älteren Dokumenten von umherreisenden Heilern (Quacksalbern; quack doctors, charlatans) verlangte Zahlung für zumeist aus Bachläufen entnommene Steine, die innert einer bestimmten Frist, an derem Ende indessen der Heiler schon längst über alle Berge war, allerlei Krankheiten heilen sollten. Trotz behördlicher Warnung vor solchem Heilbetrug (healing fraud) blühte das Geschäft mit Heilsteinen in der breiten Bevölkerung. – Bis heute hielt sich die Heilsteintherapie (healing stone therapy) nicht nur im Verborgenen: sie blieb in der medizinischen Grauzone (medical grey area). Im Internet werden entsprechende Steine wie vor allem Bergkristall (mountain [rock] crystal: the material of quartz [SiO2], in crystallisation translucent or nearly so, and either colourless or slightly tinged with grey, or the like) für bestimmte Leiden angeboten. – Siehe Heilgeld, Liquidation.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Heilsteingeld (healing stone fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/heilsteingeld-healing-stone-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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