Der Betreiber eines ausländischen Marktes für Finanzinstrumente bietet allfälligen Kunden den unmittelbaren elektronischen Zugang zum Handel in dem betreffenden Markt an. Solche Anerbieten (offerings) sind erlaubnispflichtig. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 153 (Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 178 (vier Betreibern ausländischer Märkte ist eine Erlaubnis seitens der BaFin erteilt).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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