Allgemein die Auflage (obligation), einen Vermögensgegenstand nicht vor einer vertraglich festgelegten Zeit zu verkaufen. Sinn einer solchen einschränkenden Sondervereinbarung (special arrangement) ist es, einen unzeitigen Verkaufsdruck (inopportune selling pressure) zu verhindern. – Siehe Verkaufsbeschränkungen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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