Vermögenswert auch Vermögensgegenstand, Vermögensobjekt und Wirtschaftsgut (asset, seltener

stock): Ein – dinglicher, stofflicher, realer Gegenstand, etwa: eine Maschine, oder – stoffloses, immaterielles Gut, etwa eine Forderung, dem ein Wert zugeschrieben werden kann. Sämtliche Papiere sind mithin Vermögensgegenstände sowie auch alle Waren; zumal solche, die an der Warenbörse gehandelt werden. Auch Zahlungsmittel gelten steuerrechtlich als Vermögenswert. – Nach IFRS Ressourcen, – die aufgrund von (by reason of) Ereignissen der Vergangenheit in der Verfügungsmacht eines Unternehmens stehen, und – von denen anzunehmen ist, dass sie einen künftigen Ertrag (probable future benefit) abwerfen. – Nach GAAP liegt ein Vermögenswert vor, wenn – wahrscheinlich ist, dass der Gegenstand einen künftigen Ertrag (future economic benefit) abwirft, der zum Zufluss von Geld beiträgt, – das Unternehmen über diesen Gegenstand frei verfügen und andere von der Nutzung ausschliessen kann und – der entsprechende Gegenstand sich bereits im Besitz des Unternehmens befindet. –
Siehe Anlagegüter, Anlage-Qualität, Fonds, Investition, Kapital, KapitalanlageRechnungslegungs-und Bewertungsverordnung, Vermögen, Vermögenswert, finanzieller,
Vermögenswert, negativer, Wertpapiere. – Vgl. Geschäftsbericht 2009 der Deutschen Bundesbank, S. 83 (Preisverlauf ausgewählter Vermögenswerte).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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