Grundvermögen (immovable property)

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Bemessungsgrundlage (assessment base) bei Erhebung der Grundsteuer als dem Ertrag aus Grundvermögen. Die genau Berechnung ist in den jeweiligen Steuergesetzen geregelt. – Siehe Gewerbekapital, Vermögen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Grundvermögen (immovable property)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/grundvermogen-immovable-property/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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