Wenn nicht anders definiert die Kosten zur Errichtung eines neuen Unternehmens. Zumeist wird hier nur die Errichtung des rechtlichen Rahmens (trading license; Gewerbeschein, entry into the commercial register; Handelsregistereintrag) gezählt, also noch ohne jede geschäftliche Tätigkeit (business operations). – Siehe Inkubator, Liebesgeld, Private Equity-Finanzierung, Seed Capital, Start-up, Sweat Equity, Wagniskapital.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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