Allgemein eine Sonderzahlung, für die kein Rechtsgrund (cause in law) besteht. – Einmalzahlung (one-off payment) an Beschäftigte bei besonderen betrieblichen Anlässen, wie etwa gelegentlich eines Rekordgewinns (record profit), bei einem Firmenjubiläum (company anniversary) oder an Festtagen (Weihnachtsgratifikation; Christmas allowance). – Zuwendung an besonders verdiente Mitarbeiter als Leistungsprämie (efficiency bonus), im Unterschied zum Bonus aber in der Regel kein vertraglich festgelegter Gehaltsbestandteil (no contractual salary component). – Siehe Bonus, Fringe Benefit, Instituts-Vergütungsordung, Jubelgeld, Prämie, Umzugs-Darlehn, Zuwendung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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