Gratifikation (gratuity, gratification, bonus payment)

Auch in: EN

Allgemein eine Sonderzahlung, für die kein Rechtsgrund (cause in law) besteht. – Einmalzahlung (one-off payment) an Beschäftigte bei besonderen betrieblichen Anlässen, wie etwa gelegentlich eines Rekordgewinns (record profit), bei einem Firmenjubiläum (company anniversary) oder an Festtagen (Weihnachtsgratifikation; Christmas allowance). – Zuwendung an besonders verdiente Mitarbeiter als Leistungsprämie (efficiency bonus), im Unterschied zum Bonus aber in der Regel kein vertraglich festgelegter Gehaltsbestandteil (no contractual salary component). – Siehe Bonus, Fringe Benefit, Instituts-Vergütungsordung, Jubelgeld, Prämie, Umzugs-Darlehn, Zuwendung.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gratifikation (gratuity, gratification, bonus payment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gratifikation-gratuity-gratification-bonus-payment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

11 Seitenaufrufe dieser Seite