Bonifikation (bonification)

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Vermittlungsprovision, welche bei der Begebung von Wertpapieren an die Bank bzw. das Emissionskonsortium zu zahlen ist. – Einräumung eines besonderen Nachlasses, eines Rabattes auf den Ausgabepreis eines Papiers an bestimmte Zeichner, etwa Grossabnehmer oder Käufer, die sich vertraglich zur Einhaltung einer Sperrfrist verpflichten. – Zusätzliche Zinszahlung, welche über die üblichen Verzinsung hinaus einem Kunden gewährt wird. – Gutschrift an gute Kunden, teilweise im Grosshandel und Transportgewerbe als Treueprämie (loyality premium, fidelity rebate) üblich; oft dann als sog. Jahresbonus (annual bonus) angerechnet. – Bei Fluggesellschaften (airlines) teilweise übliche Gutschrift an Fluggäste, die mit derselben Linie oder mit einer im
Konzernverbund stehenden Gesellschaft Flugreisen buchen (bonus miles system; BonusMeilen-System). – Siehe Abbassamento, Bonbon, Bonus, Emission, Garantiesyndikat, Gratifikation, Handschlag, goldener, Millionengrab, Mitarbeiter-Verantwortlichkeit, Prämie, Rabatt, Refaktie, Rückvergütung, Vergütung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bonifikation (bonification)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bonifikation-bonification/ (Stand: 15.10.2022).

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