Goodharts-Regel (Goodhart’s Law)

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Jeder nachweislich festgestellte Zusammenhang zwischen makroökonomischen Grössen verändert sich, wenn man ihn für die Zwecke der Geldpolitik nutzbar macht (as soon as an economic indicator is made a target for the purpose of monetary policy then it will lose the information content that would qualify it to play that role). – In anderer Formulierung: ein Indikator wird im gleichen Moment unwirksam, in dem man ihn für die Geldpolitik heranzieht. Denn empirisch berechnete Gesetzmässigkeiten – beispielsweise zwischen Zinssatz, Geldmenge und Inflation – heben sich auf, sobald in das System von aussen mit dem Ziel der Steuerung eingegriffen wird.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Goodharts-Regel (Goodhart’s Law)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/goodharts-regel-goodharts-law/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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