Good Bank (so auch im Deutschen gesagt, aber in unterschiedlicher Bedeutung)

Allgemein eine Bank, für deren Verluste der Staat und damit der Steuerzahler haftet. – Im besonderen bezogen auf die Verbindung deutscher Banken mit der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Zweck der Kreditverbriefung. – Freilich geriet die KfW selbst in eine Bonitätskrise, als sie 2008 die hohen Verluste ihrer Tochter Deutsche Industriekreditbank (IKB) übernehmen und diese mit 8 Mia EUR ausstatten musste; zur Rettung der IKB steuerten auch der Bund 1,2 Mia EUR und die privaten Banken 1,5 Mia EUR bei. Rund 125 EUR hatte zufolge mehrerer Berechnungen jeder Bundesbürger unfreiwillig für eine Bank bezahlt, die durch windige Geschäfte des Vorstands, schlampige Kontrolle durch den grösstenteils mit Politikern besetzen Aufsichtsrat und ahnungslose Wirtschaftsprüfer ruiniert wurde. – Im August 2008 konnte dann die IKB für 137 Mio EUR an die US-Beteiligungsgesellschaft Lone Star, einen Opportunity-Fonds, verkauft werden. Schon im Frühjahr 2008 hatte Lone Star auch von der Deutschen Post 1’300 Immobilien für 1 Mia EUR gekauft und an die Deutsche Post zurückvermietet. – Siehe AufsichtsratsMitglied, Bad Bank, Bilanzbereinigung, Kreditverbriefung. Sachkunde, Vulture Fund. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 123 (Rettung der IKB durch die KfW).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Good Bank (so auch im Deutschen gesagt, aber in unterschiedlicher Bedeutung)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/good-bank-so-auch-im-deutschen-gesagt-aber-in-unterschiedlicher-bedeutung/ (Stand: 15.10.2022).

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