Goldmark (gold Mark)

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In Deutschland ab 1871 gültige Geldstücke mit einem gesetzlich festgelegten Goldgehalt. – Zwischen 1919 und 1923 in Deutschland eingeführte reine Rechnungseinheit, bei der eine Mark gleich dem 1’395sten Teil einer Goldmenge von fünfhundert Gramm definiert war. – Siehe Free Banking, Mark, Ort, Reichsmark, Taler.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Goldmark (gold Mark)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/goldmark-gold-mark/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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