In Deutschland ab 1871 gültige Geldstücke mit einem gesetzlich festgelegten Goldgehalt. – Zwischen 1919 und 1923 in Deutschland eingeführte reine Rechnungseinheit, bei der eine Mark gleich dem 1’395sten Teil einer Goldmenge von fünfhundert Gramm definiert war. – Siehe Free Banking, Mark, Ort, Reichsmark, Taler.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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