Goldabkommen, zentralbankliche (central bank gold agreements)

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Von Zentralbanken in Europa in der Regel im Fünfjahres-Rhythmus getroffene und öffentlich bekanntgegebene Erklärung zu deren Absichten in Bezug auf den Umgang mit den jeweils eigenen Goldbeständen. Der erste Satz (die Präambel; preamble) der Erklärung vom 19, Mai 2014 lautet: “Gold bleibt weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Weltwährungsreserven”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Goldabkommen, zentralbankliche (central bank gold agreements)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/goldabkommen-zentralbankliche-central-bank-gold-agreements/ (Stand: 15.10.2022).

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