Gläubigervorrang (precedence of creditors)

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Wenn nicht anders definiert, so meint man damit im Eurogebiet die Pflicht der Gläubiger, sich beim Bankrott einer Bank an dem Verlust zu beteiligen, ehe dieser den Steuerzahlern aufgebürdet wird. – Bei der Zypern-Krise 2013 wurden erstmals so gut wie alle Gläubiger zur Verlustdeckung (covering of losses, loss compensation) der überschuldeten Banken herangezogen. – Siehe Bankenrettung, Einlegerhaftung, Retterei, Verlustübernahme, persönliche, Vermögensabgabe, Zombiebank, Zwangsenteignung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gläubigervorrang (precedence of creditors)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/glaubigervorrang-precedence-of-creditors/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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