Wenn nicht anders definiert, so meint man damit im Eurogebiet die Pflicht der Gläubiger, sich beim Bankrott einer Bank an dem Verlust zu beteiligen, ehe dieser den Steuerzahlern aufgebürdet wird. – Bei der Zypern-Krise 2013 wurden erstmals so gut wie alle Gläubiger zur Verlustdeckung (covering of losses, loss compensation) der überschuldeten Banken herangezogen. – Siehe Bankenrettung, Einlegerhaftung, Retterei, Verlustübernahme, persönliche, Vermögensabgabe, Zombiebank, Zwangsenteignung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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