Geldtransferverordnung, (regulation on the transfer of funds); offiziell Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (regulation on information on the payer accompanying transfers of funds)

Auch in: FR

Zu Jahresbeginn 2007 von der EU erlassene Festlegungen hinsichtlich der Offenlegungspflichten, die sämtliche am Zahlungsverkehr Beteiligten auferlegt sind. Zweck der Verordnung ist es, die Geldwäsche und Terrorismus-Finanzierung zu verhindern. – Siehe Geldtransfer-Vermittler, Inkasso-Stelle, Schattenbankbereich. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 236 f. (gemeinsame Arbeitsgruppe der drei europäischen Aufsichtsgremien CEBS, CEIPOS und CSR veröffentlicht Anwendungshinweise; Gefährdungsanalysen; Drittlandäquivalenzliste) sowie die jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 78 (statistische Datenlücke bei Operationen im Schattenbankbereich).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geldtransferverordnung, (regulation on the transfer of funds); offiziell Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (regulation on information on the payer accompanying transfers of funds)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geldtransferverordnung-regulation-on-the-transfer-of-funds-offiziell-verordnung-uber-die-ubermittlung-von-angaben-zum-auftraggeber-bei-geldtransfers-regulation-on-information-on-the-payer-accompa/ (Stand: 15.10.2022).

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