Geldautomaten-Sperre (blocking of cash machine)

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Die Verweigerung der Annahme von Geldkarten fremder Kartenausgeber durch eine Bank oder eine Institutsgruppe. So schlossen anfangs 2010 deutsche Sparkassen die von Direktbanken ausgegebenen Geldkarten an ihren Automaten aus. Denn die kostenintensive (cost-intensive) flächendeckende (area-wide) Bargeldversorgung – im Grunde gedacht als Angebot an die eigene Kundschaft – durch die Geldautomaten der Sparkassen führte am Ende sogar dazu, dass Kunden der Sparkassen zu kostengünstigeren (lower-cost) Direktbanken wechselten. – Siehe Ablehnung, Automaten-Abhebegebühr, Ausgeber, Autorisierung, Barzahlungsquote, Chipkarte, Geld, elektronisches, Internetbank, reine, Interoptabilität, Karte, multifunktionale, Karten-Echtheitsprüfung, Konto, anonymes, Netzgeldgeschäft, Plastikgeld,

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Geldautomaten-Sperre (blocking of cash machine)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/geldautomaten-sperre-blocking-of-cash-machine/ (Stand: 15.10.2022).

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