Die gewollte, geplante Umwandlung von Geld in jederart Anlageform, von der man – sich einen Ertrag oder – zumindest die Erhaltung der Kaufkraft der eingesetzten Summe verspricht. – Die Begriffe Geldanlage, Kapitalanlage und Vermögensanlage gelten in der deutschen (Rechts)Sprache weithin als inhaltlich und umfänglich gleiche Begriffe (Synonyme; synonyms). – Siehe Finanzinvestition, Investition, Investmentfirma, Kapitalanlage, Performance, Velleïtät, Vermögensanlage, Verzehnfacher, Vieleck, magisches.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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