Auf ein Konto bei einem Institut einbezahltes Geld in der Erwartung, dass der Betrag aufgrund der Wahl der Bank und/oder der Bevorzugung einer bestimmten Währung von Einbussen aller Art – neben Kaufkraftverlust auch Enteignung – bestmöglich gefeit ist. – Die Umwandlung von Geld in einen Gegenstand, der – vor Wertverlust, – belastenden, einer Teilenteignung gleichkommenden Abgaben auf das Anlageobjekt (konfiskatorische Besteuerung; confiscatory taxation: taxes are levied permanently at fixed or even increasing rate, irrespective of income conditions of the taxable person, as the property tax on real estate) – Beschlagnahme, – Verstaatlichung und ähnliche Eingriffe Dritter geschützt ist. Wie die Finanzgeschichte – und im Gegensatz zu einer Fülle neunmalkluger theoretischer Abhandlungen (in sharp contrast to a lot of wiseacres academic explanations and treatments) und auch anders als in Bezug auf interessensgeleitete Vorschläge (interest-led proposals) von Banken und Versicherungen – lehrt, ist Gold im persönlichen Verfügungsbereich (in private disposal) die einzige Geldanlage, die sich – auch aufgrund ihres unverwüstlichen Stoffwerts (intrinsic value: gold encloses a material worth in itself, in its substance) – als sichere Geldanlage in diesem Sinne eignet. – Siehe Anlage-Risiko, Diversifizierung, Eventualschaden, Finanzinvestition, Hafen, sicherer, Inflationsschutz, Investition, Kapitalanlage, Notzeit-Anlagen, Performance,
Sachwert, Vermögensanlage, Verzehnfacher, Vieleck, magisches
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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