Finanzinvestitionen des Staates

Finanzinvestitionen des Staates sind haushaltsmäßige Investitionsausgaben zum Erwerb von Finanzvermögen. Dazu gehören nach der Finanzstatistik insbesondere die Vergabe von Darlehen und der Erwerb von Beteiligungen. Anders als Sachinvestitionen schaffen sie nicht unmittelbar Bauten, Ausrüstungen oder andere Sachanlagen. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden solche finanziellen Transaktionen deshalb nicht als Anlageinvestitionen behandelt. Die unterschiedliche Einordnung ist ein wesentlicher Grund dafür, dass der finanzstatistische Investitionsausweis regelmäßig breiter ausfällt als die staatlichen Bruttoanlageinvestitionen der VGR.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 118. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzinvestitionen des Staates“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzinvestitionen-des-staates/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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