Finanzinvestitionen des Staates sind haushaltsmäßige Investitionsausgaben zum Erwerb von Finanzvermögen. Dazu gehören nach der Finanzstatistik insbesondere die Vergabe von Darlehen und der Erwerb von Beteiligungen. Anders als Sachinvestitionen schaffen sie nicht unmittelbar Bauten, Ausrüstungen oder andere Sachanlagen. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden solche finanziellen Transaktionen deshalb nicht als Anlageinvestitionen behandelt. Die unterschiedliche Einordnung ist ein wesentlicher Grund dafür, dass der finanzstatistische Investitionsausweis regelmäßig breiter ausfällt als die staatlichen Bruttoanlageinvestitionen der VGR.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 118. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.