Zweitplazierung (second placement)

Auch in: FR

Erneutes Angebot zum Kauf einer bereits an der Börse zugelassenen Aktie. In der Regel werden dabei Aktienbestände aus dem Besitz von Grossaktionären oder sonstigen Festbesitzern wie Gründerfamilien (founding families) umplaziert. – Manchmal dient die Zweitplazierung allerdings auch einer Umgehung der in Deutschland bestehenden gesetzlichen Vorschrift, wonach Aktien bei der Erstplazierung nicht unter ihrem Nennwert ausgegeben werden dürfen. – Siehe Agiotage, Begebung, Emissionskurs, Konzertzeichner, Kotierung, Material, flottantes, Secondary Offering.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zweitplazierung (second placement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zweitplazierung-second-placement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite