Gebietskörperschaft (regional administration body; territorial entity, administrative unit, political subdivision)

Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Hoheitsbereich durch einen räumlich abgegrenzten Teil des Staatsgebietes bestimmt wird. Die Mitgliedschaft folgt aus dem Wohnsitz in einem bestimmten Gebiet. Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Kreise, Departements, Kantone oder Länder verwalten und organisieren sich selbst (Selbstorganisation [self-organisation] und Selbstverwaltung [self-administration, home rule]) und führen eine eigene Finanzwirtschaft. – Siehe Entitäten, Finanzwissenschaft, Gebietskörperschaften, Haushalt, Krankenversicherung, gesetzliche, NonaffektationsPrinzip, Parafiskus, Pflegeversicherung, Staat, Stellen, öffentliche, Steuerfinanzierung. – Vgl. zu deren Finanzgebaren in Deutschland den Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik “Öffentliche Finanzen in Deutschland”.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Gebietskörperschaft (regional administration body; territorial entity, administrative unit, political subdivision)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/gebietskorperschaft-regional-administration-body-territorial-entity-administrative-unit-political-subdivision/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite