Abkürzung für government-to-government. Gemeint sind Zahlungen einer öffentlichen Stelle, wie etwa in Deutschland des Bundes (government of the federal republic) an die Länder (federal states) im Zuge des verfassungsmässig festgelegten Anteils an der Umsatzsteuer. – Siehe Gebietskörperschaft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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