In der Betriebswirtschaftslehre alle Massnahmen mit dem Ziel, ein Gleichgewicht zwischen Einzahlungen und Auszahlungen in einem Unternehmen zu schaffen, um so die Liquidität sicherzustellen. – In der Volkswirtschaftslehre die Gebarung der öffentlichen Stellen. – Der stetige Verkehr von Zahlungen innert eines Währungsgebietes oder der Welt gesamthaft: der laufende Zahlungsfluss (cash flow). – Ein Personenkreis, nämlich die im Finanzsektor tätigen Institutionen und Menschen. – Siehe Finanzplanung, Finanzwelt, Finanzwissenschaft, Fristenkongruenz, Systemrelevanz, Zahlungsstrom.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/