Windkraftgeld (wind turbine money)

Subvention des Staates zur Errichtung oder für den laufenden Betrieb einer Elektrizität erzeugenden Windradmaschine (wind power generator, wind rotor, wind turbine). – Abgabe auf Windräder (wind mills), von einzelnen Gemeinden erhoben, um das Aufstellen von Windkrafträdern abzuwehren oder zahlenmässig in Grenzen zu halten.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Windkraftgeld (wind turbine money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/windkraftgeld-wind-turbine-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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