Fiskalquote (public revenues quota)

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Die Gesamtheit der Abgaben, welche den öffentlichen Haushalten – Bund, Länder, Gemeinden – und den Einrichtungen der Sozialversicherung als Pflichtbeiträge zu entrichten sind, im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt. – Siehe Einnahmequote. – Siehe Crowding out, Fiscal Drag. – Vgl. entsprechende Zahlen für die Eurozone im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Öffentliche Finanzen”, Unterrubrik “Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo” im jeweiligen Monatsbericht der EZB.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fiskalquote (public revenues quota)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fiskalquote-public-revenues-quota/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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