Firmenoase (corporate haven)

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Länder und Gebiete, die eine Ansiedlung von Unternehmen mit verschiedenen Mitteln begünstigen (jurisdictions with laws friendly to corporations, thus encouraging them to choose that jurisdiction as a legal domicile). Es muss aber eine Firmenoase nicht zwangsläufig auch eine Steueroase sein. Bereits eine gut arbeitende Verwaltung bei politischer Stabilität, günstige klimatische und verkehrstechnische Gegebenheiten, ein breites Arbeitskräfteangebot oder ein unternehmensfreundliches allgemeines Umfeld – wie derzeit in den USA im Staat Delaware oder auf dem europäischen Kontinent in der Schweiz – sind entscheidende Umstände für eine Standortwahl bzw. Standortverlegung. – Siehe Domizilverschleierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Firmenoase (corporate haven)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/firmenoase-corporate-haven/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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