Offshore Finanzplätze, Offshore Finanzplätze [mit Bindestrich] und [unschön] finanzgeschäftliche Sondergebiete (offshore financial centres, OFCs)

Territorien (jurisdictions: authorities of a sovereign power to govern or legislate), in denen der Finanzsektor einen beträchtlichen und unverhältnismässig hohen Anteil der Wirtschaftsbetätigungen (economic activities) ausmacht. – Nach anderer Definition Gebiete, – in denen die
Finanzindustrie vor Ort den Hauptanteil der Transaktionen mit Personen ausserhalb des
Gebiets abwickelt und die – Finanzinstrumente wie etwa die Verbriefung von Guthaben (asset securisation) zur Verfügung stellt, die in anderen Ländern nicht möglich sind. – In rechtlicher Hinsicht international ausgerichtete Finanzplätze, die von Aufsichtsbehörden gar nicht oder allenfalls sehr lasch überwacht und geregelt werden, dann auch Schlupflöcher (loopholes) genannt. Auch ist die Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen unter Umständen nicht gewährleistet. Hierzu zählen derzeit (Ende 2010) vor allem Bahamas, British Virgin Islands, Cayman Islands, Barbados, Bermudas, Channell Islands, die Niederländischen Antillen und Panama. – Die Nachfrage nach dort begebenen Wertpapieren speist sich zu einem grossen Teil aus – Schwarzgeld, nämlich nicht der Steuerbehörde angezeigte Einnahmen, – Geldzuflüsse aus kriminellen Geschäften, einschliesslich Drogengeld sowie – aus dem Geld solchern Anlegern, die von der hohen Zinsabschlagsteuer in ihren Heimatländern abgeschreckt werden. – Viele nationale Aufsichtsbehörden verlangen von ihren Banken eine sehr hohe Eigenkapital-Unterlegung bei Krediten in Offshore Finanzplätze. Dadurch werden entsprechende Geschäfte unrentabel. Man nennt dieses Vorgehen der Aufsichtsbehörden oft eine indirekte Beaufsichtigung der Offshore Finanzplätze. – Siehe Agiotage, Ausschuss-Wahn, Bad Bank, Beaufsichtigung, indirekte, Blind Pool, Daimonion, Domizil-Verschleierung, Finanzflüchtling, Firmenoase, Firmenbestatter, Geheimtip, Hawala, Hedge-Fonds-Unternehmen, Inkasso-Stelle, International Business Company, Kapitalmarkt, grauer, Marktmanipulation, grenzüberschreitende, Meldeverfahren, Nominee, Pump and Dump, Racheengel, Schattenbankbereich, Schwindelbank, Straitjacking, Treuhandkonto, Zweitausweis. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 32, Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 64 (Gespräche mit Behörden der Offshore-Zentren im Rahmen der IOSCO), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 69 f. (Memorandum of Understanding konnten abgeschlossen werden), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 67 (weitere Erfolge bei der Zusammenarbeit).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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