Steueroase und Steuerparadies (tax haven)
Gebiete, die wesentlich niedrigere Steuersätze als ihre Nachbarn erheben und dadurch vor allem hohe Einkommensbezieher und Vermögende anlocken. – In Deutschland galten vor 1914 die Städte Bonn und Wiesbaden dank niedriger Zuschläge zur Einkommensteuer als Steueroasen. Viele Rentner aus anderen Städten zogen aus diesem Grund dorthin. – Staaten, die steuerliche Anreize für bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten bieten, wie etwa für Investitionen oder Ausfuhren (a nation with tax incentives for undertaking specific activities such as investing or exporting). – Ab etwa 2007 auch gesagt von Staaten – wie Luxemburg, Österreich, Lichtenstein oder die Schweiz -, die in Steuerstrafsachen (tax penalty matters) mit ausländischen Behörden gar nicht oder nur unzureichend zusammenarbeiten. Auf den G20-Gipfel im April 2009 in London wurde vereinbaret, solche Staaten auf eine schwarze Liste zu setzen und sie damit der internationalen Ächtung preiszugeben. – Siehe Firmenoase, Helvetophobie, Offshore-Finanzplatz, Steuerdumping.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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