Steuerquote (tax quota)

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Der Anteil der Steuern des Staates am Bruttoinlandsprodukt, und direkt abhängig vom Steuersatz als dem Verhältnis der zu zahlenden Zwangsabgabe zur Besteuerungsgrundlage, hier vor allem Einkommen und Umsatz. Ist der Steuersatz hoch, dann bleibt wenig Spielraum auf der Einnahmeseite, vorübergehende oder strukturelle Mehrausgaben zu finanzieren, was sich über kurz oder lang auf den Geldwert auswirken muss. – Siehe Altersquotient, Einnahmequote, Finanzpolitik, Nachhaltigkeit, Schuldenquote, Staatsschulden, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Steuervergünstigungen, Überalterung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2008, S. 31 ff. (Steuerlastquote und Verbraucherverhalten), Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2008, S. 35 ff. (Entwicklung der Steuerquote; Übersichten), Vgl. Monatsbericht der EZB vom März 2011, S. (Auswirkung indirekter Steuern auf die Inflation; Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Steuerquote (tax quota)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/steuerquote-tax-quota/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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