Wertpapier(e) in der Schweiz meistens Wertschrift(en), in älteren Dokumenten auch Kreditpapier(e) (securities, value papers; die Singularform fehlt im Englischen)
Umgangssprachlich der Oberbegriff für Aktien, Anleihen und alle andere finanzielle Vermögenswerte (a general term for shares, bonds, or other financial assets). – Rechtlich eine Verpflichtung des Ausgebers eines Papiers gegenüber dem Inhaber: eine Schuldurkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann; oft auch Wertschrift, Papier, Valor, Titel genannt. – Nach § 2 WpHG – dort ausführliche Begriffsbestimmungen – zählen zu Wertpapieren auch dann, wenn für sie keine Urkunde ausgestellt wurde: Aktien, AktienZertifikate, Schuldverschreibungen, Genusscheine, Optionsscheine und Anteilscheine an einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. – Siehe davon abweichend die Begriffsbestimmung in § 1, Abs. 11 KWG: das Merkmal der Urkunde ist nicht notwendiges Kennzeichen der Definition; dort auch Aufzählung. – Logisch fehlerhaft (diallel; Diallele: der Begriff “Wertpapier” wird durch “Wertpapier” erklärt!) auch die Definition und Aufzählung in Artikel 1 im Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 16. Juli 2007. – Siehe Aktie, Aktienanleihe, Effekten, Finanzinstrument, Informationsblätter für Finanzinstrumente, Namenspapiere, Wertpapieranlagen, Wertschriften. – Vgl. den Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets,” Rubrik “Finanzmärkte” im jeweiligen Monatsbericht der EZB, dort Bestands- und Veränderungsangaben, nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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