Factoring, echtes (real factoring)

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Übernimmt der Factor auch das Ausfallrisiko (normal situation; Regelfall), so handelt es sich um echtes Factoring. Ist jedoch keine Haftung (sog. Delkredereschutz; del credere cover) vereinbart, dann spricht man von unechtem Factoring. – Die Kosten des Factoring setzen sich im wesentlichen zusammen aus – dem Zins für die Vorfinanzierung (advance financing) der Forderung und – der anteiligen Belastung des Kunden mit dem Betriebsaufwand (operating expenses) des FactoringUnternehmens, wobei in der Regel die Kosten für die Bonitätsprüfung (Kreditprüfungsgebühr; costs of checking creditworthiness) eigens in Rechnung gestellt werden. – Siehe Factoring, unechtes, Fälligkeits-Factoring, Sicherungseinbehalt, Ultimo-Factoring.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Factoring, echtes (real factoring)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/factoring-echtes-real-factoring/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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