Bewertungsverlust (holding loss)

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Der Wert eines nominell gleichbleibenden Vermögensgegenstandes (etwa eine auf 100 GE lautende Anleihe) muss wegen Fallens des Marktpreises nach unten berichtigt werden. – Siehe Abschreibung, Bewertung, DebtEquity-Swap, Factoring, unechtes, Fair Value, Marktwert, Papiere, toxische, Zeitwert. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2009, S. 47 (durch sinkende Aktienkurse traten bei Privathaushalten innert des Jahres 2008 Bewertungsverluste von 1,5 Billionen EUR ein: deren Nettogeldvermögen [net financial wealth] verringert sich um diesen Betrag).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bewertungsverlust (holding loss)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bewertungsverlust-holding-loss/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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