Im engeren Sinne Leistungen des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung des Arbeitsvertrags. – In weiterem Sinne auch Zahlungen des bisherigen Arbeitgebers, die – über eine vereinbarte Zeit hindurch – an den Entlassenen weiterhin geleistet werden (post-employment benefits). – In Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg an aus Kriegsgefangenschaft heimkehrende Soldaten ausbezahltes Heimkehrergeld. – Siehe Abfindungsgeld, Detraktion.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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