In der älteren Literatur gesagt von einer Begebung, bei welcher – Vorstandmitglieder des eigenen Unternehmens und/oder – Personen aus Lieferfirmen bzw. treuer Kunden – oft unter der Hand (on the quiet) – Papiere (Aktien, Anleihen) zu einem Kurs weit unter dem Einführungspreis an der Börse erwerben können. Derartige Machenschaften (underhand dealings, racketeering, hanky-panky) beschäftigten früher auch mehrfach die Gerichte.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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