Whistleblower (so auch oft im Deutschen gesagt, seltener Informant und Informationszuträger)

In Bezug auf den Finanzmarkt eine Person, die unzulässiges Handeln wie etwa Insidergeschäfte, Köderangebote oder Untertunnelung, von dem diese Person an ihrem Arbeitsplatz erfährt, der Aufsichtsbehörde bzw. auch der Öffentlichkeit bekannt macht (employee who gets to know of an illicit activity going on in its company and mention it to the supervising authority or to the public). – Es wird behauptet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die meisten verbotenen Geschäfte durch Whistleblower Kenntnis gewinne. Ähnliches wird auch von der Compliance-Abteilung der Deutschen Börse gesagt. – Siehe Delator, Dissemination, Falscherklärung, Handelsüberwachungsstelle, Gerüchtestreuen, Mitarbeiter-Informationspflicht, Sonderprüfungen, Wash Sales.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Whistleblower (so auch oft im Deutschen gesagt, seltener Informant und Informationszuträger)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/whistleblower-so-auch-oft-im-deutschen-gesagt-seltener-informant-und-informationszutrager/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

7 Seitenaufrufe dieser Seite