Whistleblower (so auch oft im Deutschen gesagt, seltener Informant und Informationszuträger)

In Bezug auf den Finanzmarkt eine Person, die unzulässiges Handeln wie etwa Insidergeschäfte, Köderangebote oder Untertunnelung, von dem diese Person an ihrem Arbeitsplatz erfährt, der Aufsichtsbehörde bzw. auch der Öffentlichkeit bekannt macht (employee who gets to know of an illicit activity going on in its company and mention it to the supervising authority or to the public). – Es wird behauptet, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die meisten verbotenen Geschäfte durch Whistleblower Kenntnis gewinne. Ähnliches wird auch von der Compliance-Abteilung der Deutschen Börse gesagt. – Siehe Delator, Dissemination, Falscherklärung, Handelsüberwachungsstelle, Gerüchtestreuen, Mitarbeiter-Informationspflicht, Sonderprüfungen, Wash Sales.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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