Drittrangmittel (tier-3 capital)

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Aufsichtsrechtlich für ein Institut definiert als – Nettogewinn des Handelsbuches plus – kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten plus – gekapptes Ergänzungskapital (capped tier-2 capital), nämlich Ergänzungskapital, das grundsätzlich anerkennungsfähig ist, jedoch aufgrund der Höchstgrenze für Ergänzungskapital nicht zur Anrechnung kam. – Vgl. Jahresbericht 2009 der Bafin, S. 48 (nach Plänen des Basler Ausschusses sollen die aufsichtlichen Drittrangmittel abgeschafft werden).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Drittrangmittel (tier-3 capital)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/drittrangmittel-tier-3-capital/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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