Ergänzungskapital (supplementary capital)

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Bei einer Bank Bestandteil des aufsichtlich definierten Eigenkapitals (§ 10, Abs. 2b KWG) und somit auch der Eigenmittel. – Siehe Drittrangmittel, Einlagekapital, Eigenmittel, Kapital, Kernkapital, Tier 1, Zwangswandelanleihe. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2013, S. 60 (die Bedeutung des Ergänzungskapitals wird nach Basel-III auf den Gläubigerschutz im Insolvenzfall begrenzt).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ergänzungskapital (supplementary capital)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/erganzungskapital-supplementary-capital/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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