Ergänzungskapital (supplementary capital)
Bei einer Bank Bestandteil des aufsichtlich definierten Eigenkapitals (§ 10, Abs. 2b KWG) und somit auch der Eigenmittel. – Siehe Drittrangmittel, Einlagekapital, Eigenmittel, Kapital, Kernkapital, Tier 1, Zwangswandelanleihe. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2013, S. 60 (die Bedeutung des Ergänzungskapitals wird nach Basel-III auf den Gläubigerschutz im Insolvenzfall begrenzt).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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