Im besonderen bei Kapitalverwaltungsgesellschaften der juristisch angegebene – also nicht unbedingt auch der tatsächliche! – Sitz eines Fonds. Davon hängt in erster Linie die erfolgversprechende Rechtsverfolgung bei Betrug und andere Unregelmässigkeiten, in manchen Fällen auch die steuerliche Behandlung des Ertrags ab. – Siehe Domizil-Verschleierung, Inkasso-Stelle, Nominee, Offshore Finanzplätze.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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