Darstellungswährung (presentation currency)
Begriff aus den IAS/IFRS. Geregelt wird hier der keineswegs seltene Fall, dass ein Unternehmen – Betriebsteile in verschiedenen Währungsräumen (divisions in different currency areas) besitzt, – bei denen in der jeweiligen Berichtswährung ein Abschluss erstellt wird – und nun die ermittelten Werte in einer einheitlichen Geldeinheit in der Konzernbilanz (group balance sheet) umgerechnet werden müssen. – Die in einem Vertrag in Bezug auf die Zahlung festgelegte Währung. Diese Angabe sollte unbedingt nach dem ISO-Währungscode geschehen. In Angeboten vor allem aus Offshore Finanzplätzen wird in der Regel mündlich und schriftlich “Dollar” genannt; gemeint ist aber dann beispielsweise der in seiner Kaufkraft bei weitem niedrigere Barbados-Dollar (BBD). Wie sich gezeigt hat, ist in diesen Fällen eine Rechtsverfolgung wegen Täuschung – als vorsätzliches Verhalten mit dem Ziel, bei einem anderen einen Irrtum zu erregen, siehe § 263 StGB – auch vor deutschen Gerichten aussichtslos. – Siehe European Master Agreement, Finanzgeier, Klartext, Verständlichkeit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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