Mit Jahresbeginn 2007 in Kraft getretene Regelung, der zufolge InstitutsGruppen und Finanzholdings unter anderem – ein aufsichtliches Zusammenfassungsverfahren in Anspruch nehmen sowie – Angaben aus dem handelsrechtlichen Konzernabschluss in die Ermittlung der zusammengefassten Gruppen-Eigenmittel nach § 10a KWG überführen können. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 113 (wesentlicher Inhalt der Verordnung), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2014, S. 53 ff. (zur Konzernabschluss-Statistik; Übersichten; Literaturhinweise).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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