Steuerberatung (tax consultancy, tax counselling)

In Deutschland ist es Banken aufgrund des geltenden Steuerberatungsgesetzes (StBerG) untersagt, Kunden hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Transaktionen Rat zu erteilen. Eine Ausnahme gilt nur insoweit, als nach § 4 StBerG Verwahrer und Verwalter fremden oder zu treuen Händen oder zu Sicherungszwecken übereigneten Vermögens entsprechende Auskünfte geben dürfen. Auch fast alle Finanzpläne, Ansparformeln usw. berücksichtigen daher ganz selten die steuerlichen Auswirkungen. Sie sind daher immer nur bedingt zu verwenden. – In der Schweiz verfügen die Banken in der Regel über eine sehr einflussreiche und leistungsfähige Steuerabteilung. Diese informiert auf allen Ebenen des Unternehmens und der Hierarchie über steuerrechtliche Auswirkungen auch beispielsweise von geplanten, neuen Finanzprodukten und arbeitet weltweit mit externen Steuerberatern vor Ort eng zusammen. Dem Kunden wird auf Verlangen entsprechendes Wissen angedient. – Siehe Finanzmathematik, Gnomen von Zürich, Steuerhinweise, Theoretiker, Zinsinsel.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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