Domänen (domains)

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Vermögen des Staates, wie vor allem Ländereien, Waldungen, Bergwerke und Bäder. Aus dem Ertrag der Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung wurden in den meisten Ländern bis um 1800 etwa zwei Drittel der – damals durch den Sozialstaat noch nicht aufgeblähten – öffentlichen Ausgaben gedeckt. – Siehe Forestagium, Sozialkapital, Sozialstaat-Falle, Vermögen, soziales, Wagnersches Gesetz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Domänen (domains)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/domanen-domains/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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