Vermögen des Staates, wie vor allem Ländereien, Waldungen, Bergwerke und Bäder. Aus dem Ertrag der Eigenbewirtschaftung oder Verpachtung wurden in den meisten Ländern bis um 1800 etwa zwei Drittel der – damals durch den Sozialstaat noch nicht aufgeblähten – öffentlichen Ausgaben gedeckt. – Siehe Forestagium, Sozialkapital, Sozialstaat-Falle, Vermögen, soziales, Wagnersches Gesetz.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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