Titel (titles, papers; debt instrument; claim; element of expenditure; emoluments)

Auch in: EN

Oberbegriff für jeder Art Finanzinstrumente, unabhängig auch von deren Ausgestaltung und dem Vertriebsweg wie etwa Börse, Privatplazierung. – Oftmals als anderer Begriff für Papiere gebraucht. – Schuldtitel. – In älteren Dokumenten auch ein rechtsgültiger Anspruch auf Zahlung (legal claim for payment). – Ein Ausgabeposten bei einer öffentlichen Stelle (budget expenditure item). – Im Kirchenrecht (ecclesiastical law) auch die Einkünfte – vor allem aus einem Stiftungsvermögen oder aus verpachteten Ländereien – zum Lebensunterhalt eines Geistlichen. Der Unterhaltsempfänger heisst in älteren Dokumenten auch Titulant und Benefiziant (beneficiary). – Siehe Benefiziengeld, Perpetuitäten, Pfründner.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Titel (titles, papers; debt instrument; claim; element of expenditure; emoluments)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/titel-titles-papers-debt-instrument-claim-element-of-expenditure-emoluments/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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