Dodd-Frank-Gesetz (Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act)

Auch in: EN BG CS DA EL FI FR IT JA LT LV NL PL PT RO SL SV

Aus den Erfahrungen der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise in den USA im Sommer 2010 in Kraft getretenes Regelwerk zur Regulierung des Finanzmarktes. Kernpunkte sind – der Schutz der Verbraucher vor unlauteren Finanzgeschäften, – die Pflicht zur Sanierung eines in Notlage geratenen Instituts durch die Finanzbranche selbst sowie – Einschränkungen beim Eigenhandel, bei Anlagen in Hedge-Fonds und bei Private Equity. Für die Umsetzung von Basel-III ist – das Verbot, bei aufsichtlichen Regeln auf externe
Ratings Bezug zu nehmen, von Bedeutung. – Über die Tauglichkeit des Dodd-FrankGesetzes, vermittels die darin vorgeschriebenen Bestimmungen künftige Finanzkrisen zu vermeiden, sind die Meinungen geteilt.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Dodd-Frank-Gesetz (Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/dodd-frank-gesetz-dodd-frank-wall-street-reform-and-consumer-protection-act/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

6 Seitenaufrufe dieser Seite