Bewertungsreserven (valuation reserves)

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Bei einer Versicherung der Unterschied des Marktwertes der Vermögensgegenstände gegenüber den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten; grob: die Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Marktpreis. Durch die zu Jahresbeginn 2008 in Kraft getretene Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde den Versicherten ein Anspruch auf Beteiligung an der Bewertungsreserve bei Vertragsbeendigung (termination of the contract) gewährt. – Siehe Bewertbarkeit, Darstellung, glaubwürdige, Verkehrswert, Wert, Zeitwert. – Im jeweiligen Jahresbericht “Statistik Erstversicherungsunternehmen und Pensionsfonds” der BaFin auch eine detaillierte Übersicht über die einzelnen Posten der Bewertungsreserve in den einzelnen Anlagekategorien nebst Erläuterungen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bewertungsreserven (valuation reserves)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bewertungsreserven-valuation-reserves/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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