Bewertungsklausel (appraisal clause)

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Auf dem Finanzmarkt eine vertragliche Vereinbarung, wonach beim Ausstieg aus einem Engagement auf Wunsch einer der Partner ein zertifizierter Sachverständiger (certified and sworn expert, sworn-in appraiser) zur Wertfeststellung heranzuziehen ist. Demgemäss wird also nicht unbedingt der Marktpreis zugrundegelegt, falls ein solcher vorhanden ist, wie etwa bei börsennotierten Aktien.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bewertungsklausel (appraisal clause)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bewertungsklausel-appraisal-clause/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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