Bewertungsklausel (appraisal clause)
Auf dem Finanzmarkt eine vertragliche Vereinbarung, wonach beim Ausstieg aus einem Engagement auf Wunsch einer der Partner ein zertifizierter Sachverständiger (certified and sworn expert, sworn-in appraiser) zur Wertfeststellung heranzuziehen ist. Demgemäss wird also nicht unbedingt der Marktpreis zugrundegelegt, falls ein solcher vorhanden ist, wie etwa bei börsennotierten Aktien.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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