Börsensachverständigen-Kommission (Exchange Expert Commission)

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In Deutschland beim Bundesministerium für Finanzen angesiedeltes Gremium, das insbesondere marktnahe Empfehlungen für die Aufsichtsbehörden vorbereitet bzw. ausarbeitet. Der geltende Übernahmekodex (takeover instructions), worin die Regeln bei der Übernahme eines Unternehmens durch eine anderes Unternehmen festlegt sind, wurde in diesem Ausschuss erarbeitet. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 42 f.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Börsensachverständigen-Kommission (Exchange Expert Commission)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/borsensachverstandigen-kommission-exchange-expert-commission/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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